...auf dem Weg zur Chancengleichheit

Organisation

 
Die Stiftung "Ein Erbe für Jeden" stellt, wie jede Stiftung, eine Verknüfung aus diesen zwei Elementen dar:
  • dem in der Satzung definierten Stiftungszweck (Geist)
  • dem Stiftungskapital (Materie)

Das Kapital, bzw. dessen Erträge, dient dem Stiftungszweck.

Verwaltet wird die Stiftung von zwei Gremien:
  • dem Stiftungsvorstand
  • dem Stiftungsrat
Der Vorstand erfüllt ähnlich wie eine Regierung die Aufgaben der Executive und der Rat ähnlich wie ein Parlament die Aufgaben der Legislative.
 
Unabhängig von der Mitgliedschaft in einem der Gremien ist die Stiftung für die qualifizierte Mitarbeit von Jedermann und -frau offen.
 
Über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung wacht die staatliche Stiftungsaufsicht, in unserem Falle die Regierung von Oberfranken in Bayreuth.
 
 
 
 

Aktuelles


2012-04-08 - Nächstes Stiftungsgespräch am 6. Mai

Vorschläge zur Tagesordnung

2012-04-02 - Flyertext überarbeitet

Flyertext überarbeitet
direkter, präziser, klarer


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