...auf dem Weg zur Chancengleichheit

Das Grunderbe

 
...ist eine einmalige Ausschüttung von etwa 15.000 € aus einem nationalen Erbausgleichsfond an jeden Bürger, wenn er das Alter von etwa 30 Jahren erreicht.
 
Die Bedingungen das Grunderbe zu erhalten sind:
 
  • bis dahin noch nicht privat geerbt zu haben und bei einem späteren privaten Erbe das erhaltene Grunderbe ganz oder teilweise zurück zu zahlen.

  • Den Betrag in ein Anlagevermögen eigener Wahl zu investieren und dieses Invesitionsgut mindestens 3 Jahre nicht zu veräußern, bzw. nicht zu konsummieren
 
Der Erbausgleichfonds speist sich aus Abschöpfungen von Schenkungen und Erbschaften. Diese treten an die Stelle der jetzigen Erbschafts-und Schenkungssteuer, auf die der Fiskus verzichtet (ca 4 Milliarden € pro Jahr, oder 0,4% des gesammten Steueraufkommens)
 
Das Grunderbe ist somit relativ leicht finanzierbar und erfordert keinerlei sonstige Änderungen an unserem Wirtschafssystem.
 
Die Bilanz des Erbausgleichsfonds sieht etwa so aus:
 
Einnahmen:

Abschöpfungen von etwa 5% von den jährlichen Erbschaften und Schenkungen von ca 200 Milliarden (etwa die Höhe der Abschöpfungen in USA oder Frankreich):
  10 Milliarden
 
Ausgaben:

jählich 15.000 € an etwa 7.00.000 Berechtigte (ein deutscher Jahrgang)
~ 10 Milliarden
 
Dazu kommen zusätzlich auf die Einnahmeseite nach Anlaufen der Zahlungen noch eine gewisse Summe an Rückzahlungen von Grunderbeempfängern, welche später privat erben. Davon könnte das Grunderbe erhöht werden.
 
Das Grunderbe bedeutet eine Abschaffung der Erbschaftsteuer, da der Staat keine Einnahme mehr aus der Abschöpfung der Erbschaften hat. Sie bleiben zu 100% in privater Bürgerhand. Entsprechend bewirkt das Grunderbe eine Steuersenkung in der Höhe der jetzigen Erbschafts- und Schenkungssteuer (ca. 4 Milliarden €)
 
 
 

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